|
|
|
| News |
ab 20.9. - verschiedende Zeiten Deutsch für Anfänger / Berufstätige - lfd. Einstieg ab 20.9. - vormittags 8-12:15 Integrationskurs ZIEL beider Kurse / nächste Prüfung ZD/DTZ am 2.4.2011 IT - Social WebWörterbuch BAYERISCH - RUSSISCH Bildungsprämiengutschein - jetzt 500 € - Erwerbstätige lernen Deutsch - mit der Prämie <- Provisoniertes Einkaufen bei Amazon
Neuerscheinung zu Schwerpunktthemen von Mitarbeitern unseres Vereins:
|
| Login |
|
Lernen mit der Bildungsprämie
 
weitere Infos: bildungspraemie.info
115.000 Euro Zuschuss zu Kursgebühren für Weiterbildung im BGL! - 
Zur Unterstützung Erwerbstätiger bei der Finanzierung ihrer Weiterbildung hat die Bundesregierung die Bildungsprämie eingeführt. BIMS e.V. wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragt, die offizielle Beratungsstelle für den Landkreis Berchtesgadener Land einzurichten. Hier (oder an einer anderen der bundesweiten Beratungsstellen) werden Prämiengutscheine ausgestellt und Interessierte erhalten die notwendige Beratung - auch mit Verweis auf andere Förderungen. Achtung: Erst beraten lassen, dann zum Kurs anmelden! Eine zusätzliche Fördermöglichkeit ist das Bildungssparen. Wer Geld im Rahmen von vermögenswirksamen
Leistungen angelegt hat, darf vor Ende der Sperrfrist die Summe abheben,
die er für seine Fortbildung braucht. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt
erhalten. Erfahrungsgemäß verlangen die Vertragspartner so hohe Gebühren, dass diese Förderung eher nicht in Frage kommt.
Wie hoch und was wird gefördert?
Ein Prämiengutschein kann jährlich ausgestellt werden und ist drei Monate gültig (kann u.U. um 3 Mon. verlängert werden). Er ermöglicht auf Kurskosten und Prüfungsgebühren einen 50%igen Rabatt, maximal 500 € - Im Gutschein sind verbindlich ein Bildungsziel und drei mögliche Kursanbieter eingetragen.
Wer wird gefördert?
Es
können Erwerbstätige in
Deutschland und Deutsche, die im Ausland arbeiten gefördert werden, wenn
sie sich beruflich weiterbilden
wollen und nicht mehr als 25.600
(Verheiratete zusammen 51.200 €) zu versteuern haben. Gefördert
werden sehr weit gefasst Erwerbstätige, also Arbeitnehmer,
Selbstständige, sog. Aufstocker, geringfügig
Beschäftigte, mithelfende Familienangehörige und Beschäftigte in
Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit sowie Berufsrückkehrerinnen und
Berufsrückkehrer.
Nicht
gefördert wird betriebliche oder freizeitorientierte
Weiterbildung, der Erwerb von Fahrerlaubnissen, nicht allgemein
zugängliche Weiterbildung und Einzelunterricht.
Nicht gefördert wird die Weiterbildung
von Nichterwerbstätigen (z.B. in Schule, Ausbildung oder Studium,
Referendare, im Ruhestand oder nach Geschäftsaufgabe), von
Nichterwerbsfähigen, von Beschäftigten, deren Arbeitslosigkeit
unmittelbar bevorsteht.
Vereinbaren
Sie bitte (siehe links Kontakt) einen Termin mit Martin Schön. Falls Sie
schon einen Kurs ausgesucht haben, teilen Sie es gleich jetzt oder im
Telefonat mit.
Checkliste für einen
Termin - Dauer min. 15 min, evtl plus weiterer Klärungsbedarf
Bitte mitbringen:
- Personalausweis /
Pass, bei Ausländern Nachweis des Aufenthaltsstatus
- Einkommensteuerbescheid
(mind. aus dem Vor-Vorjahr); ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung
(NVB) oder eine aktuelle Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit
Selbstauskunft zum Einkommen
Im Beratungsgespräch
sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung
erstellt werden:
- Einwilligung zur
Erhebung personenbezogener Daten (§ 4a Bundesdatenschutzgesetz)
- Selbsterklärung zum
Erwerbsstatus
Ablauf des
Beratungstermins :
- Im Rahmen der
Prämienberatung werden Ihre persönlichen Voraussetzungen, Ihr
Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.
Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Prämiengutschein (Gültigkeit 3
Monate)
- Auf dem Prämiengutschein
nennt die Beratungsstelle das Weiterbildungsziel und drei geeignete
Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt auch Finanzierungsmöglichkeiten.
- Bei einem der auf dem
Prämiengutschein genannten drei Weiterbildungsanbieter können Sie einen
Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein genannte
Weiterbildungsziel buchen. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei
Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in
Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein (bitte evtl. vorher checken).
Bildungsträger:
- Bei der Service- und
Programmstelle beantragt der Weiterbildungsträger die Zuwendung in Höhe
des Gutscheinwertes - Bearbeitungszeit bis Geldeingang ca. 5-6 Wochen (Ausschreibung der Weiterbildung, Rechnungskopie mit Ausweis des Rabattes, Nachweis entsprechender Zahlungseingang)
Der Weiterbildungsveranstalter kann auch Ausbildungsmodule auf einer Rechnung zusammenfassen, um den Rabatt möglichst ausschöpfen zu können. Selbstverständlich ist auch die Abwicklung von Ratenzahlung der Kursgebühren möglich. Die Bildungsprämie kann auch mit einem Zuschuss des Arbeitgebers (bei Aufstockern der ARGE/AIDA) kombiniert werden. So lässt sich eine steueroptimierte Zuwendung und Förderung der Mitarbeiterweiterbildung gestalten. Der Arbeitgeber kann wegen der steuerlichen Anerkennung natürlich auch als Rechnungsadresse aufscheinen.
Typische Weiterbildungsthemen sind Büro und EDV-Themen. Da sich im BGL die Weiterbildungslandschaft kaum zu der Förderung überreden lässt, bietet BIMS ausgeklügelte Kurse zum Umfeld SocialWeb an, z.B. auch Weiterbildung zu zweit, WEB2.0 oder auch einfach Deutsch (B1 oder auch B2) - eines der flexibelsten Weiterbildungsangebote deutschladnweit - für Schichtarbeiter und andere "prekär" Beschäftigte an,
Serviceorientierung für Mitarbeiter, usw. Fachkurse für Friseure usw. sind Standard, in
Einzelfällen gibt es auch sehr ungewöhnliche Themen. Sogar Fernlehrgänge oder
e-Learning-Angebote sind zu fördern. Der Rahmen wurde nun erweitert: Gefördert werden auch obligatorische Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Folgende Weiterbildungen, die in jedem Unternehmen gültig sind, sind ebenfalls förderfähig:
- Qualifikationen zum Gefahrenguttransport und
- Berechtigungsnachweise für Baumaschinen wie Bagger, Flurförderfahrzeuge und Krane.
- Weiterhin gilt: Es können Taxifahrer-Vorbereitungskurse gefördert werden.
Wir arbeiten gerne mit Ihnen zusammen und organisieren eine passende Weiterbildung, wenn Sie zu mehreren ein Angebot suchen bzw. wenn Sie als Arbeitgeber Interesse haben, Ihre Mitarbeiter in Kombination mit dieser Förderung weiterzubilden. Rufen Sie gerade mal an!
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Untermenü
|
|
|
|