BIMS e.V.
Location: BIMS gem. e.V. > Lernen mit der Bildungsprämie
News
ab 20.9. - verschiedende Zeiten Deutsch für Anfänger / Berufstätige - lfd. Einstieg
ab 20.9. - vormittags 8-12:15 Integrationskurs
ZIEL beider Kurse / nächste Prüfung ZD/DTZ am 2.4.2011
IT - Social Web
Wörterbuch BAYERISCH - RUSSISCH
Bildungsprämiengutschein   - jetzt 500 €  - Erwerbstätige lernen Deutsch - mit der Prämie



  <- Provisoniertes Einkaufen bei Amazon


Neuerscheinung zu Schwerpunktthemen
von Mitarbeitern unseres Vereins:







Lernen mit der Bildungsprämie











          weitere Infos: bildungspraemie.info




            115.000 Euro Zuschuss zu Kursgebühren für Weiterbildung im BGL!
-


Zur Unterstützung Erwerbstätiger bei der Finanzierung ihrer Weiterbildung hat die Bundesregierung die Bildungsprämie eingeführt. BIMS e.V. wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragt, die offizielle Beratungsstelle für den Landkreis Berchtesgadener Land einzurichten. Hier (oder an einer anderen der bundesweiten Beratungsstellen) werden Prämiengutscheine ausgestellt und Interessierte erhalten die notwendige Beratung - auch mit Verweis auf andere Förderungen. Achtung: Erst beraten lassen, dann zum Kurs anmelden!  Eine zusätzliche Fördermöglichkeit ist das Bildungssparen. Wer Geld im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen angelegt hat, darf vor Ende der Sperrfrist die Summe abheben, die er für seine Fortbildung braucht. Die Arbeitnehmersparzulage bleibt erhalten. Erfahrungsgemäß verlangen die Vertragspartner so hohe Gebühren, dass diese Förderung eher nicht in Frage kommt.

Wie hoch und was wird gefördert?


Ein Prämiengutschein kann jährlich ausgestellt werden und ist drei Monate gültig (kann u.U. um 3 Mon. verlängert werden). Er ermöglicht auf  Kurskosten und Prüfungsgebühren einen 50%igen Rabatt, maximal 500 € - Im Gutschein sind verbindlich ein Bildungsziel und drei mögliche Kursanbieter eingetragen.

Wer wird gefördert?

Es können Erwerbstätige in Deutschland und Deutsche, die im Ausland arbeiten gefördert werden, wenn sie sich beruflich weiterbilden wollen und nicht mehr als 25.600 (Verheiratete zusammen 51.200 €) zu versteuern haben. Gefördert werden sehr weit gefasst Erwerbstätige, also Arbeitnehmer, Selbstständige, sog. Aufstocker, geringfügig Beschäftigte, mithelfende Familienangehörige und Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer.

Nicht gefördert wird betriebliche oder freizeitorientierte Weiterbildung, der Erwerb von Fahrerlaubnissen, nicht allgemein zugängliche Weiterbildung und Einzelunterricht.

Nicht gefördert wird die Weiterbildung von Nichterwerbstätigen (z.B. in Schule, Ausbildung oder Studium, Referendare, im Ruhestand oder nach Geschäftsaufgabe), von Nichterwerbsfähigen, von Beschäftigten, deren Arbeitslosigkeit unmittelbar bevorsteht.

Vereinbaren Sie bitte (siehe links Kontakt) einen Termin mit Martin Schön. Falls Sie schon einen Kurs ausgesucht haben, teilen Sie es gleich jetzt oder im Telefonat mit.

Checkliste für einen Termin - Dauer min. 15 min, evtl plus weiterer Klärungsbedarf

Bitte mitbringen:
  • Personalausweis / Pass, bei Ausländern Nachweis des Aufenthaltsstatus
  • Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr);   ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine aktuelle Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
Im Beratungsgespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
  • Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten (§ 4a Bundesdatenschutzgesetz)
  • Selbsterklärung zum Erwerbsstatus
Ablauf des Beratungstermins :
  • Im Rahmen der Prämienberatung werden Ihre persönlichen Voraussetzungen, Ihr Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Prämiengutschein (Gültigkeit 3 Monate)
  • Auf dem Prämiengutschein nennt die Beratungsstelle das Weiterbildungsziel und drei geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt auch Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Bei einem der auf dem Prämiengutschein genannten drei Weiterbildungsanbieter können Sie einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein genannte Weiterbildungsziel buchen. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme  des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein (bitte evtl. vorher checken).
Bildungsträger:
  • Bei der Service- und Programmstelle beantragt der Weiterbildungsträger die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes - Bearbeitungszeit bis Geldeingang ca. 5-6 Wochen (Ausschreibung der Weiterbildung, Rechnungskopie mit Ausweis des Rabattes, Nachweis entsprechender Zahlungseingang)

Der Weiterbildungsveranstalter kann auch Ausbildungsmodule auf einer Rechnung zusammenfassen, um den Rabatt möglichst ausschöpfen zu können. Selbstverständlich ist auch die Abwicklung von Ratenzahlung der Kursgebühren möglich. Die Bildungsprämie kann auch mit einem Zuschuss des Arbeitgebers (bei Aufstockern der ARGE/AIDA) kombiniert werden. So lässt sich eine steueroptimierte Zuwendung und Förderung der Mitarbeiterweiterbildung gestalten. Der Arbeitgeber kann wegen der steuerlichen Anerkennung natürlich auch als Rechnungsadresse aufscheinen.

Typische Weiterbildungsthemen sind Büro und EDV-Themen. Da sich im BGL die Weiterbildungslandschaft kaum zu der Förderung überreden lässt, bietet BIMS ausgeklügelte Kurse zum Umfeld SocialWeb an, z.B. auch Weiterbildung zu zweit, WEB2.0 oder auch einfach Deutsch (B1 oder auch B2) - eines der flexibelsten Weiterbildungsangebote deutschladnweit - für Schichtarbeiter und andere "prekär" Beschäftigte an, Serviceorientierung für Mitarbeiter, usw.  Fachkurse für Friseure  usw. sind Standard,  in Einzelfällen gibt es auch sehr ungewöhnliche Themen. Sogar Fernlehrgänge oder e-Learning-Angebote sind zu fördern. Der Rahmen wurde nun erweitert: Gefördert werden auch obligatorische Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

Folgende Weiterbildungen, die in jedem Unternehmen gültig sind, sind ebenfalls förderfähig:
  • Qualifikationen zum Gefahrenguttransport und
  • Berechtigungsnachweise für Baumaschinen wie Bagger, Flurförderfahrzeuge und Krane. 
  • Weiterhin gilt: Es können Taxifahrer-Vorbereitungskurse gefördert werden.
Wir arbeiten gerne mit Ihnen zusammen und organisieren eine passende Weiterbildung, wenn Sie zu mehreren ein Angebot suchen bzw. wenn Sie als Arbeitgeber Interesse haben, Ihre Mitarbeiter in Kombination mit dieser Förderung weiterzubilden. Rufen Sie gerade mal an!


Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.




Untermenü